Die fortlaufende BAföG-Zahlung bei Studiengangwechsel aus unabweisbarem Grund des BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung)
Studenten mit Behinderung können bei einem Studiengangswechsel (oder -abbruch) nach dem vierten Semester ihren Anspruch auf BAföG-Leistungen behalten, wenn für die Entscheidung ein unabweisbarer Grund vorliegt.
Die Auswahlkriterien
- Studienverlauf: Du entscheidest Dich dazu, nach Beginn des vierten Semesters Dein Studium zu wechseln/abzubrechen.
- Grund des Wechsels/ Abbruchs: Es handelt sich um einen "unabweisbaren Grund", wenn die eingetretene Behinderung (oder schwere Erkrankung) dazu führt, dass das bisherige Studium nicht mehr weiter durchgeführt werden kann bzw. der angestrebte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Die Bewerbung
Die BAföG-Bewerbung kann jederzeit erfolgen.
Bitte beachte jedoch, dass vor Antragstellung geklärt werden sollte, ob Du die Voraussetzungen für einen BAföG-Weiterbezug erfüllst. (Beispielsweise werden Schwerpunktverlagerungen anders gewertet als Fachrichtungswechsel.) Für Deine finanzielle Absicherung kann Dir Dein örtliches Studentenwerk helfen, eine schriftliche Vorabentscheidung beim BAföG-Amt einzuholen.