Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten und Förderungen
Neben den großen Kostenträgern, wie dem BAföG-Amt und dem Sozialhilfeträger, gibt es weitere Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Von staatlicher Seite kann es kleinere Zuschüsse in Form von Kindergeld oder Wohngeld geben, aber auch private Finanzierungen sind denkbar, wenn die staatlichen Unterstützungen nicht ausreichen. Mit Studienkrediten oder Stipendien können zusätzliche Kosten gedeckt werden. Neben all den Ausgaben, die auf beeinträchtigt Studierende zukommen, werden sie im Studienalltag aber auch auf Ermäßigungen und Unterstützungen von Hochschulen und Kommunen treffen.
Kindergeld
Grundsätzlich haben Kinder, die sich in der Erstausbildung befinden, also noch kein Studium und keine Berufsausbildung abgeschlossen haben, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Während einer krankheitsbedingten Beurlaubung wird es bis zu sechs Monate lang weitergezahlt, danach ist ein ärztliches Attest vorzulegen aus dem hervorgeht, dass die Ausbildung an absehbarer Zeit fortgesetzt werden kann. Studierende mit Behinderung haben die Möglichkeit das Kindergeld über den 25. Geburtstag hinaus zu beziehen. Entscheidend für diesen Anspruch ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Wohngeld
Eine weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeit bietet das Wohngeld. Dieses kann in Anspruch genommen werden, wenn die Studierenden eindeutig getrennt vom Elternhaus leben. Der Studierende erhält allerdings kein Wohngeld, wenn er selbst und seine übrigen Mitbewohner grundsätzlich einen Anspruch auf BAföG haben. Es sollte also mindestens ein Nicht-BAföG-berechtigtes Mitglied in der Wohnung leben. Das darf auch ein anderes Familienmitglied, wie beispielsweise der Ehepartner sein.
Studieren mit Erwerbsminderungsrente
Grundsätzlich ist ein Studium neben einer Erwerbsminderungsrente möglich. Dem Rentenversicherungsträger muss der Studienbeginn oder -abschluss nicht gemeldet werden. Allerdings können sich durch den Hochschulabschluss die Beurteilungspunkte über die Arbeitsfähigkeit des Rentenbeziehers ändern. Aus diesem Grund sollten Studieninteressierte sich in jedem Fall vorab bei der zuständigen Stelle informieren, um den Rentenanspruch nicht zu gefährden.
Kredite und Darlehen
Für den Fall, dass die zur Verfügung stehenden Unterstützungsmöglichkeiten den finanziellen Bedarf des Studierenden nicht decken, können besondere Studienkredite aufgenommen werden.
Möglichkeiten bieten der Bildungskredit der Bundesregierung in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen oder ein spezielles Bankdarlehen, falls die BAföG-Förderung über die Förderungshöchstdauer abgelehnt wurde. Ebenso bieten die meisten Studentenwerke zinsfreie Darlehen für Studierende, die sich in Notsituationen befinden. Im äußersten Fall können auch Studienkredite von privaten Banken und Sparkassen aufgenommen werden. Gerade bei Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten sollte dies aber gut überlegt sein, da sich der Berufseinstieg erschweren kann und somit die rechtzeitige Rückzahlung gefährdet werden könnte.
Stipendien
Eine hervorragende Methode der Zusatzfinanzierung bieten Stipendien. Hierfür gibt es eine Reihe verschiedener Stiftungen, Gewerkschaften oder Wirtschaftsunternehmen, die besondere Personengruppen fördern.
Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl von individuellen Stipendiengebern, wie zum Beispiel Stiftungen, Banken, Privatpersonen oder Unternehmen. Im Speziellen gibt es einige Stiftungen, die Studierende mit bestimmten Behinderungen und Krankheiten fördern, wie beispielsweise Darmerkrankungen oder Sehbehinderungen. Außerdem ist es sinnvoll ebenso orts- und studienfachbezogene oder soziale Aspekte bei der Recherche nach einem relevanten Stipendium einzubeziehen.
Ermäßigungen und Befreiungen
Neben all den zusätzlichen Kosten, die auf Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten zukommen, gibt es auch Bereiche in denen sie auf Ermäßigungen und Befreiungen treffen werden.
Darunter fällt beispielsweise die mögliche Beitragsbefreiung vom Semesterticket. Haben Studierende laut ihrem Schwerbehindertenausweis einen Anspruch auf freie Beförderung oder können sie aufgrund ihrer Behinderung die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen, dann erhalten sie eine Befreiung von dem Beitrag für das Semesterticket.
Ein weiterer finanzieller Nachteilsausgleich ist im Rahmen der Langzeitstudiengebühren möglich. Hierbei kann eine Stundung, Ermäßigung oder ein kompletter Erlass der Gebühr erfolgen. Dazu muss der Studierende die studienzeitverlängernden Umstände darstellen und ein ärztliches Gutachten vorlegen.
Auch die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen ermöglichen einen Ausgleich für beeinträchtigt Studierende. Behinderte Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können, können auch nach dem 25. Lebensjahr weiterhin über die Eltern versichert bleiben. Voraussetzung ist, dass die Behinderung während der bestehenden Familienversicherung eingetreten ist.
Auf die Rundfunkbeiträge können beeinträchtigt Studierende ebenfalls Ermäßigungen erhalten.
Förderungen und Leistungen von Universitäten, Kommunen und Bundesländern
Weitere Förderungen können Studierende auch direkt an den Hochschulen erhalten. Häufig gibt es dort einen speziellen Service für behinderte Studierende. Dieser kann Beratungen und persönliche Unterstützung beinhalten, ebenso wie technische Hilfsmittel, wie zum Beispiel Arbeitsplätze für Sehbehinderte. Auch bei der Suche nach einer geeigneten Studienassistenz oder der Klausurvorbereitung sind Hochschulen den Studierenden oftmals gerne behilflich. Für sehbehinderte Studierende wird oftmals ein Orientierungs- und Mobilitätstraining angeboten, bei dem der Hochschulcampus und umliegende alltägliche Wege erarbeitet werden.
Neben den Hochschulen bieten auch die einzelnen Kommunen und Bundesländer Unterstützung für Behinderte Menschen an. Alternativ zu stationären Einrichtungen ermöglicht das Konzept des betreuten Wohnens eine weitaus selbständigere Lebensweise. Hier leisten Betreuer und Betreuerinnen Hilfe bei alltäglichen Aufgaben oder speziellen Problemen. Außerdem werden von Kommunen und Vereinen behindertengerechte Tätigkeiten zur Freizeitgestaltung angeboten. Einige Bezirke bietet auch Behindertenfahrdienste oder leisten Unterstützung in Form von Hochschulhilfe. Sie übernehmen behinderungsbedingte Mehrkosten, die bei einem Hochschulbesuch entstehen. Darunter fallen unter Anderem spezielle Hilfsmittel, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Lernmittel und die Kosten für Behindertenfahrdienste.
Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten können, neben der umfassenden staatlichen Unterstützung, also auch auf Förderungen und Ermäßigungen von privaten Einrichtungen und Hochschulen zurückgreifen. Sollte trotzdem zusätzlicher Finanzierungsbedarf bestehen, kann dieser in vielen Fällen mit Stipendien oder speziellen Studienkrediten zu günstigen Konditionen gedeckt werden. So steht aus finanzieller Sicht dem Traum vom Studium nichts im Wege.