Chancengleichheit im Studium: Von der Bewerbung bis zur Prüfung

Der Beginn des Studiums ist für alle Studieneinsteiger eine aufregende Zeit, in der es viel zu organisieren gibt. Beeinträchtigte Studierende müssen in dieser Phase jedoch weitaus mehr berücksichtigen als ihre Mitstudierenden ohne Beeinträchtigung. Darum gilt es bereits vor Studienbeginn, Informationen über die favorisierten Hochschulen einzuholen und die Bedingungen vor Ort zu prüfen. Bei der Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge können Sonderanträge gestellt werden. Und auch im Studienalltag und bei Prüfungen besteht die Möglichkeit, krankheitsbedingte Nachteile auszugleichen. Diese Maßnahmen sollen für eine Chancengleichheit unter allen Studierenden sorgen und einen reibungslosen Studienalltag für jeden Studenten und jede Studentin sicherstellen. Nur so können sie sich voll und ganz auf ihr Studium konzentrieren.

Eine frühzeitige Planung ist sehr wichtig

Vor Studienbeginn

Eine frühzeitige Planung ist enorm wichtig. Studieninteressierte mit Behinderungen sollten, je nach Komplexität des Unterstützungsbedarfs, ein oder zwei Jahre vor Aufnahme des Studiums mit den Vorbereitungen beginnen. Dabei ist besonders auf die Lebens- und Studienbedingungen am ausgewählten Studienort zu achten.

Welche Wohnmöglichkeiten gibt es? Wie ist die Mobilität und medizinische Versorgung vor Ort? Wie ist die Zugänglichkeit und die Ausstattung der Hochschule?

Zur Klärung dieser Fragen können sie sich mit den Behindertenbeauftragten der Hochschule bzw. des örtlichen Studentenwerks in Verbindung setzen. Darüber hinaus sollten sie auch die Wohn- und Sozialberatungsstellen der örtlichen Studentenwerke nutzen. Informationen aus erster Hand gibt es bei den studentischen Interessengemeinschaften, die es an vielzähligen Hochschulen gibt. Auf den Internetseiten der Hochschulen sind zudem Informationen über die Barrierefreiheit der Hochschule und der betreffenden Stadt zu finden. Noch besser ist jedoch der persönliche Eindruck. Deshalb ist es empfehlenswert, die Bedingungen direkt vor Ort zu prüfen, sofern es dem Studieninteressierten möglich ist.

Die Bewerbung

Nachdem die Wahl auf einen geeigneten Hochschulstandort gefallen ist, steht der nächste wichtige Schritt auf dem Plan: die Bewerbung. Für alle Studierenden stellen sich dabei zunächst dieselben Fragen: Sind alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt? Welche Bewerbungsfristen gilt es einzuhalten? Welche Zulassungsverfahren gibt es für den favorisierten Studiengang?

Neben diesen Punkten müssen Bewerber mit Behinderung jedoch weitere Aspekte berücksichtigen. Sollte es für den ausgewählten Studiengang spezifische Zugangsvoraussetzungen geben, wie beispielsweise einen Numerus Clausus, dann können mögliche Benachteiligungen geltend gemacht werden. Gängige Anträge sind hierfür die Berücksichtigung von Härtefällen und die Beantragung von Nachteilausgleichen im Zulassungsverfahren.

Die schematisierten Auswahlverfahren der Hochschulen können nicht jedem Einzelfall gerecht werden. Aus diesem Grund gibt es bei zulassungsbeschränkten Studiengängen in der Regel eine so genannte Härtequote, die zwischen 2 und 5 Prozent liegt. Dieser Anteil an Studienplätzen ist für Bewerber und Bewerberinnen reserviert, für die ein umgehender Studienbeginn zwingend erforderlich ist. Eine schwerwiegende Beeinträchtigung steht an erster Stelle der Härtefallgründe. Der Antrag kann direkt bei den Hochschulen gestellt werden. Wichtig: Die Härtequote wird erst dann wirksam, wenn die Zugangsvoraussetzungen bereits erfüllt sind. Das bedeutet, ohne erforderliche Hochschulreife, finden auch Härtefälle keine Berücksichtigung.

Ein weiterer Sonderantrag bietet im Zulassungsverfahren der Nachteilsausgleich. Hiermit können Bewerber und Bewerberinnen Umstände geltend machen, die sie daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erwerben oder die Hochschulzugangsberechtigung früher zu erreichen.

An manchen Hochschulen können neben der Note auch andere leistungsorientierte Auswahlkriterien ausgeglichen werden, wie zum Beispiel Bewerbungsgespräche oder Auswahltests. Bewerber und Bewerberinnen sollten daher vorab klären, ob die ausgewählte Hochschule diese Möglichkeit bietet.

Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen kann zusätzlich eine bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches beantragt werde. Dies gilt für Umstände, die die Bewerber und Bewerberinnen an einen bestimmten Ort binden. Allerdings findet dieser Antrag nur nachrangig Berücksichtigung. Um nähere Informationen darüber zu erhalten, ob und welche Anträge relevant sind, lohnt sich in jedem Fall ein Gespräch mit den Behindertenbeauftragten der favorisierten Hochschule.

Nachteilsausgleiche im Studium

Auch während des Studiums können Benachteiligungen kompensiert werden und so den Studierenden mit Behinderungen eine chancengleiche Teilhabe gesichert werden.

Einen Anspruch auf Nachteilsausgleich haben alle Studierenden, die eine langfristige Beeinträchtigung nachweisen können. Eingeschlossen sind ebenfalls chronische Krankheiten mit episodischem Verlauf, wie zum Beispiel Epilepsie und Multiple Sklerose. Dazu ist ein Schwerbehindertenausweis nicht zwingend erforderlich. Nur 8 Prozent der beeinträchtigen Studierenden verfügen über diesen Nachweis. Denn auch ärztliche Atteste, Behandlungsberichte von Krankenhäusern oder Stellungnahmen von Reha-Trägern oder des Behindertenbeauftragten der Hochschule werden anerkannt.

Um einen Nachteilsausgleich zu erhalten, genügt eine amtliche Feststellung der Behinderung allerdings nicht. Zusätzlich müssen die Studierenden darstellen, in welcher Weise das Studium und die Prüfungen erschwert werden und in welcher Form sie gegenüber den Mitstudierenden benachteiligt sind.

Einen Nachteilsausgleich kann nicht nur für Prüfungssituationen erfolgen. Chancengleichheit ist ebenso wichtig bei der Organisation und Durchführung des Studiums. So können Prüfungstermine verschoben werden oder das Studientempo individuell an die Umstände des Studierenden angepasst werden. Ebenfalls können die Anwesenheitspflicht und die Modalitäten für Praktika oder Auslandsaufenthalte neu geregelt werden. Und auch für Wiedereingliederungen nach längeren Studienpausen lassen sich Regelungen finden. Wichtig ist auch hierbei eine frühzeitige Planung. Da jeder Nachteilsausgleich individuell auf die Situation des Studierenden abgestimmt wird, sollte der Antrag immer rechtzeitig gestellt werden.

Prüfungen

Leistungsnachweise spielen im Studium eine große Rolle. Klausuren, Hausarbeiten, Referate und Abschlussarbeiten sind fester Bestandteil des studentischen Alltags und haben unmittelbaren Einfluss auf den späteren Berufseinstieg. Daher müssen auch in diesem Bereich für alle Studierende die gleichen Bedingungen geschaffen werden.

Durch Nachteilsausgleiche wird also auch in Prüfungssituationen für Chancengleichheit gesorgt. Den Prüfungsämtern und Prüfern bzw. Prüferinnen ist bei der Entscheidung über Nachteilsausgleiche ein Ermessensspielraum vorbehalten. Dabei legen sie großen Wert darauf, den Studierenden mit Behinderungen eine chancengleiche Teilhabe zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen sie aber nicht gegenüber ihren beeinträchtigungsfreien Mitstudierenden bevorzugt werden. Grundsätzlich gilt: Die Studierenden müssen in der Lage sein, die geforderten Kompetenzen in Prüfungen nachzuweisen. Lediglich die Bedingungen und die Form der Leistungsnachweise können an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Zum Beispiel können Bearbeitungszeiten verlängert werden, Prüfungen in separaten Räumen mit eigener Aufsicht erfolgen oder eine Sondererlaubnis für technische Hilfsmittel und personelle Assistenz erteilt werden.

Der Antrag auf Nachteilsausgleich bei Prüfungen kann schriftlich bei dem zuständigen Prüfungsamt oder dem Prüfer bzw. der Prüferin gestellt werden. Dabei müssen die Studierenden Fristen einhalten, die an der jeweiligen Hochschule erfragt werden können.

Es gibt also vielzählige Möglichkeiten, die Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten in jeder wichtigen Phasen ihres Studiums unterstützen und zu einer chancengleichen Teilhabe verhelfen. Grundvoraussetzung ist, dass sie über eine Zugangsberechtigung für das Studium an der ausgewählten Hochschule verfügen. Erst dann können bestehende Nachteile oder besondere Härtefälle im studiengangspezifischen Zulassungsverfahren berücksichtigt werden. Die verschiedenen Sonderanträge können aber nicht nur den Studieneinstieg erleichtern, sie helfen den Studierenden durch mögliche Nachteilsausgleiche ebenfalls dabei, den studentischen Alltag gleichberechtigt zu meistern. So können beeinträchtigte Studierende wie alle anderen Studiengruppen die aufregende Zeit des Hochschulalltags erleben und ihre individuellen Motivationen und Fähigkeiten einbringen.