Das Arbeitslosengeld II des Jobcenters
Wenn Du Dein Studium aufgrund von Krankheit oder Behinderung länger als drei Monate unterbrechen musst entfällt Dein Bafög-Anspruch und Du kannst Hartz IV beantragen. Bis zum 3. Monat Deiner Unterbrechung kannst Du Bafög beziehen, das Arbeitslosengeld II erhältst Du vom 3. bis zum 6. Monat der krankheits- oder behinderungsbedingten Unterbrechung.
Die Auswahlkriterien
Wenn Du Dein Studium länger als 3 Monate unterbrechen musst und deshalb kein Bafög mehr erhalten kannst. Du bist bedürftig und auf die Unterstützung angewiesen.
- Förderung: Du hast „dem Grunde nach“ keinen Bafög-Anspruch mehr.
- Behinderung: Du musst Dein Studium wegen Deiner Behinderung oder Krankheit länger als 3 Monate unterbrechen
Die Bewerbung
Du kannst Arbeitslosengeld II beantragen, wenn Du Dein Studium für länger als 3 Monate unterbrechen musst. An Deine Hochschule oder beim zuständigen Studentenwerk kannst Du Dich beraten lassen. Den Antrag stellst Du beim Jobcenter. Zuerst vereinbarst Du einen Gesprächstermin bei Deinem zuständigen Jobcenter. Bei Deinen Terminen musst Du immer ein Ausweisdokument vorzeigen. Nach dem Gespräch erhältst Du Anträge und Unterlagen.
- 1 . Antragsunterlagen für Arbeitslosengeld II
- 2 . Kontoauszüge (der vergangenen sechs Monate)
- 3 . Mietvertrag, Heiz-/Nebenkostennachweis
- 4 . Einkommens- und Vermögensnachweis