Sozialleistungen des Jobcenters nach SGB XII
Wenn Du Dein Studium aufgrund von Krankheit oder Behinderung länger als 6 Monate unterbrechen musst und krankheits- oder behinderungsbedingt nicht erwerbsfähig bist, kannst Du ab dem 6. Monat Deiner Unterbrechung Sozialleistungen erhalten. Dafür stellst du einen Härtefallantrag.
Die Auswahlkriterien
Wenn Du Dein Studium länger als 6 Monate unterbrechen musst und deshalb kein Bafög mehr erhalten kannst. Du bist bedürftig und auf die Unterstützung angewiesen.
- Förderung: Du hast „dem Grunde nach“ keinen Bafög-Anspruch mehr.
- Bedürftigkeit: Du hast nicht die finanziellen Mittel Deinen Lebensunterhalt zu sichern.
- Behinderung: Du musst Dein Studium wegen Deiner Behinderung oder Krankheit länger als 6 Monate unterbrechen
Die Bewerbung
Du kannst Sozialleistungen beantragen, wenn Du Dein Studium für länger als 6 Monate unterbrechen musst. Du kannst Dich an Deiner Hochschule oder beim zuständigen Studentenwerk beraten lassen. Den Antrag stellst Du beim Jobcenter. Zuerst vereinbarst Du einen Gesprächstermin bei Deinem zuständigen Jobcenter. Bei Deinen Terminen musst Du immer ein Ausweisdokument vorzeigen. Nach dem Gespräch erhältst Du Anträge und Unterlagen.