Der Mehrbedarf zum Lebensunterhalt

Gemäß §27 Sozialgesetzbuch 2 können Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, Mehrbedarfszuschläge geltend machen. Beispiele für solche Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt sind:
  • Kostenaufwändige Krankenkost
  • Krankheitsbedingte Hygienemittel
  • Arznei- und Heilmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Haushaltshilfen
  • Regelmäßige Fahrtkosten

Die Auswahlkriterien

  • Erwerbsfähig
  • Finanziell bedürftig
  • Behinderung oder chronische Krankheit

Die Bewerbung

Der Antrag kann beim örtlichen Jobcenter eingereicht werden.

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Stiftung deutsche Sporthilfe - Förderkonzept „Leistung. Fairplay. Miteinander."

Stiftung deutsche Sporthilfe
400 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Mesoamerika Gesellschaft - Forschungsstipendien

Mesoamerika Gesellschaft Hamburg e.V.

STIPENDIUM

Architektur-Magazin Baumeister - Baumeister Academy

Architektur-Magazin Baumeister
2.500 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Stiftung Darmerkrankungen - Ausbildungsförderung für Patienten

Stiftung Darmerkrankungen
10.000 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Umdasch Foundation - Josef Umdasch Forschungspreis

Umdasch Foundation
5.000 € / ganzes Studium