Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten und Förderungen

Kindergeld

Grundsätzlich haben Kinder, die sich in der Erstausbildung befinden, also noch kein Studium und keine Berufsausbildung abgeschlossen haben, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Während einer krankheitsbedingten Beurlaubung wird es bis zu sechs Monate lang weitergezahlt, danach ist ein ärztliches Attest vorzulegen aus dem hervorgeht, dass die Ausbildung an absehbarer Zeit fortgesetzt werden kann. Studierende mit Behinderung haben die Möglichkeit das Kindergeld über den 25. Geburtstag hinaus zu beziehen.