Im Rahmen der Eingliederungshilfe ist der Bezirk Unterfranken als überörtlicher Träger der Sozialhilfe auch für Hilfe zur Beschaffung von besonderen Bedienungseinrichtungen und Zusatzgeräten für Kraftfahrzeuge zuständig.
Hilfe zur Beschaffung von besonderen Bedienungseinrichtungen wird in angemessenem Umfang gewährt, wenn der behinderte Mensch wegen Art oder Schwere seiner Behinderung insbesondere zur Teilhabe am Arbeitsleben auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist.