Das Studentenwerk Schleswig-Holstein bietet finanzielle Hilfe fuer behinderte Studierende an der Fachhochschule Kiel an. Die Leistungen erfolgen im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß SGB II and SGB XII. Zu den Leistungen zaehlen u.a. die Beschaffung und der Unterhalt eines Autos. Nach BAföG kann eine Verlaengerung der Förderungshöchstdauer für behinderte Studierende nur beantragt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Studium wegen der Behinderung die Regelstudienzeit ueberschritten hat.
Antragsberechtigt sind behinderte Studierende an der Fachhochschule Kiel. Die Leistungen koennen nur in Frage kommen, wenn der behinderungsbedingte Mehrbedarf nicht durch Selbsthilfe oder Leistungen anderer erfuellt werden kann. Es liegen keine weitere Voraussetzungen vor.