Damit die Folgen einer Behinderung beseitigt oder vermindert werden können, können behinderte Menschen in Kassel eine Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen, um ihr Leben weitestgehend selbstständig zu gestalten. Dabei werden verschiedenste Leistungen wie zum Beispiel Unterstützung und Beratung bezüglich der Beschaffung von behinderungsbedingten Hilfsmitteln (Hörgerät, Pflegebett, KFZ, usw.) angeboten.
Die Eingliederungshilfe kann nur auf Antrag gewährt werden. Anspruch haben alle, die langfristig oder dauerhaft geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger/Rehabilitationsträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig. Weitere Voraussetzung ist, dass dem Hilfesuchenden die Aufbringung der benötigten Mittel für die Eingliederungshilfe aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht zugemutet werden kann. Benötigt eine Person behinderungsbedingte Hilfsmittel (Hörgerät, Pflegebett, KFZ, usw.) benötigt werden, können Kosten ganz oder teilweise übernommen werden, sollten die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein. Andere Leistungsträger (z.B. Krankenkassen) müssen jedoch immer vorrangig in Anspruch genommen werden.