Durch eine Behinderung entsteht bei Berliner Studierenden der ASH, Beuth HS, HTW, HWR, KHB, HfM, KHSB, HfS und Charité die Möglichkeit, technische Hilfen über das Studentenwerk Berlin zu beantragen.
Die Leistung wird erstattet, wenn dem Studierenden ohne die Bewilligung Nachteile im Studium entstehen und keine andere Instanz die Hilfe zahlt.