Für Wohnungssuchende, die auf Grund einer Behinderung oder Krankheit auf eine speziell ausgestattete Wohnung angewiesen sind, gibt es im Stadtgebiet Hannover speziell geförderte Angebote.
Zum Bezug der Wohnungen ist grundsätzlich ein Wohnberechtigungsschein erforderlich; bei der Einkommensberechnung können aber entsprechende Freibeträge abgesetzt werden, auch die Wohnflächengrenzen liegen höher als bei nicht entsprechend ausgestatteten Wohnungen