Behinderten Studierenden stehen fachgerecht eingerichtete Wohnungen in zahlreichen Wohnanagen zur Verfügung. Sie werden von der Abteilung Studentisches Wohnen angeboten. Auch in den Wohnanlagen, in denen sich keine speziell geeignete Wohnplätze befinden, hilft die Abteilung Studentisches Wohnen gerne, im Einzelfall individuelle Lösungen wie z.B. Rohlstuhlrampen zu finden.
Voraussetzung zum Empfang der Förderung
Antagsberechtigt sind alle Studierender mit einer Behinderung oder chronischer Krankheit, die an einer Universität oder Hochschule in Muenchen studieren.