Die Stadt Duisburg bietet aufgrund eines Landesgesetzes einen, von der persönlichen Situation des Behinderten unabhängigen, finanziellen Ausgleich. Der Zuschuss ist für Taube Menschen und soll dabei helfen behinderungsbedingte Mehraufwendungen abzudecken.
Die Voraussetzung zum Erhalt der Förderung ist angeborene Taubheit oder bis zum 18. Lebensjahr erworbene Taubheit oder an der Taubheit grenzende Schwerhörigkeit.