Es werden schwerbehinderten Personen Beratungen über Wohnraumförderprogramme des Landes NRW angeboten. Dessen Voraussetzungen, Anfälligen Baumaßnahmen im Eigenheimen, Miet- oder Eigentumswohnungen. Förderfähige Maßnahmen sind Rampen, behindertengerechte Küchen oder Badezimmer, Treppenlifte oder Hebeanlagen. Mit ihnen wirde der Finanzierungsantrag bearbeitet. Die Beratung ist kostenlos. Bei der Bewilligung des Förderdarlehens entsteht eine Gebühr in Höhe von 0.4% der Fördersumme.
Die Beratung ist für Behinderte Menschen und deren Angehörige.