Es besteht die Möglichkeit die Leistung der Eingliederungshilfe in Form eines „Persönlichen Budgets“ zu beantragen. In diesem Fall wird die Leistung direkt an die/den Hilfeberechtigte/n ausgezahlt. Diese/r organisiert seine Hilfe selber und rechnet sie anschließend ab.
Heilpädagogische Leistungen für Kinder und die Eingliederungshilfe in einer Werkstatt für behinderte Menschen sind weder vom Einkommen noch vom Vermögen abhängig.