Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialhilfeleistung nach dem Sozialgesetzbuch XII. Pflegebedürftige, kranke oder behinderte Menschen können diese beim Amt für soziale Sicherung und Integration beantragen.
Hilfe zur Pflege wird gewährt, wenn finanzielle Leistungen von anderen, zum Beispiel aus der Pflegeversicherung, nicht ausreichen und wenn die erforderlichen Hilfen nicht vom eigenen Einkommen oder Vermögen bezahlt werden können.