Für Blindenführhunde kann ein monatliches Futtergeld im Rahmen der Eingliederungshilfe in Höhe von 147 Euro beantragt werden. Auch Kosten für eine notwendige tierärztliche Behandlung und für eine angemessene Hundehaftpflichtversicherung können übernommen werden.
Die Gewährung dieser Leistung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen.