Die Stadt Köln gewährt Befreiung bzw. Ermäßigung von Kosten für Kraftfahrzeugsteuer an hilflose, blinde, außergewöhnlich gehbehinderte und gehörlose Menschen. Die Befreiung bzw. Ermäßigung von Kosten kann nur für ein Fahrzeug beantragt werden.
Von diesem Angebot können behinderte Personen in der Region Köln profitieren.
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