Die Stadt Köln gewährt Befreiung von der Hundesteuer für schwerbehinderte Personen im Falle einer Schwerbehinderung von 100 Prozent.
Dieses Angebot können behinderte Personen in der Region Köln in Anspruch nehmen. Der Hund muss ausschließlich dem Schutz und der Hilfe der schwerbehinderten Person dienen. Die Befreiung von der Steuer gilt nur für einen Hund.