Das Land Berlin erstattet die notwendigen Aufwendungen für die Kommunikation in Deutscher Gebärdensprache in Öffentlichen Stellen. Darunter fallen Kommunikationshelfer insbesondere in Form von Schriftdolmetscher-/innen, Simultanschriftdolmetscher-/innen, Oraldolmetsche-/rinnen und Kommunikationsassistent-/innen. Kommunikationsmethoden sind insbesondere Lormen und taktil wahrnehmbare Gebärden oder gestützte Kommunikation für Menschen mit autistischer Störung.
Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer Kommunikationshilfe dann gegeben, wenn sie zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderliche Verständigung durch eine Kommunikationshilfe sichergestellt werden muss.