Studierende der Hochschule Ostwestfalen Lippe haben die Möglichkeit,
Studierende der Hochschule Ostwestfalen Lippe haben die Möglichkeit, eine Befreiung vom Studienbeitrag zu erhalten. Der Antrag auf Befreiung von der Studienbeitragspflicht kann wegen studienzeitverlängernder Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Krankheit gestellt werden. Pro Antragstellung ist eine Befreiung für einen Zeitraum von maximal zwei Semestern möglich.
Voraussetzung für die Studienbeitragsbefreiung ist eine nachgewiesene körperliche Beeinträchtigung, die zur Studienzeitverlängerung führt. Der Antrag kann nur bewilligt werden, wenn durch die Krankheit oder Behinderung die Studierfähigkeit über längeren Zeitraum so erheblich herabgesetzt ist, dass ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist. Als Nachweis ist ein fachärztliches Attest oder ein anderes geeignete Gutachten vorzulegen, das Aussagen zu Schwere und Zeitraum der Behinderung bzw. Erkrankung beinhaltet.