Das Studium kann aufgrund von Krankheit oder Behinderung für längere Zeit (länger als drei Monate) unterbrochen werden. In diesem Fall befindet sich der Studierende nicht mehr in einer Ausbildung, die „dem Grunde nach BAföG-förderungsfähig“ ist. Ein ALG II-Anspruch ist deshalb möglich.
In der ersten 3 Monaten hat der Studierende Anspruch auf BAföG-Leistungen. Zwischen dem 3. Monat und dem 6. Monat muss der Studierende ALG II statt BAföG beantragen. Außerdem kann man bei mehr als 3 Monaten Anspruch auf Beurlaubung vom Studium erheben.