An der Kunstakademie Münster können Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit um die Befreiung des Studienbeitrages ansuchen, wenn sie beweisen können, dass die Behinderung oder schwere Erkrankung studienzeitverlängernde Auswirkungen hat.
Diese Förderung kann von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit in Anspruch genommen werden nach Vorweis diverser Stellungnahmen.