An der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe erhalten behinderte Studenten ab einem Grad von 50% die Studiengebühren zurück. Minderschwere Behinderungen werden ebenfalls berücksichtigt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes.
Der Student muss an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe. Es muss eine schwere Behinderung von über 50% vorliegen oder ein spezielles Attest.