Die FernUniversität möchte im Sinne der Chancengleichheit eine finanzielle Benachteiligung der Studierenden vermeiden, die nicht durch eigenes Verschulden, sondern alleine durch das Vorliegen einer Behinderung oder gleichgestellten chronischen Erkrankung eine verlängerte Studienzeit für den Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, einschließlich des Masterabschlusses, benötigen. Die Hochschule bietet diesen Studierenden ein Inklusionsstipendium an.
Voraussetzungen für die Gewährung eines Inklusionsstipendiums sind: Vorliegen einer Behinderung mit dem Grad von mindestens 50 % oder einer gleichgestellten chronischen Erkrankung, die zur Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinaus geführt haben. Einschreibung im ersten berufsqualifizierenden Studiengang (auch Master) und Überschreitung der Regelstudienzeit in diesem Studiengang Nachweis des bisherigen Erfolgs im Studium an der FernUniversität: - mindestens 50 % der Studienleistungen in dem studierten Studiengang sind erfolgreich absolviert - in den letzten drei Semestern wurde mindestens eine Prüfungsleistung erfolgreich absolviert