Die FernUniversität erlässt oder ermäßigt bedürftigen Studierenden auf Antrag die Bezugsgebühr für das Studienmaterial. Informationen erhalten Sie über das Service-Center und im Studierendensekretariat. Das zuständige Studentenwerk Dortmund berücksichtigt auf Antrag eine Behinderung oder Krankheit als besondere Härte, die den BAföG-Bezug verlängern kann.
Von dem örtlichen Sozialamt bzw. der Agentur für Arbeit können Bedürftige – neben der regulären Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherungsleistungen – unter anderem auch Hilfe zur Ausbildung erhalten. Beispiele sind Büchergeld, Vorlesekosten oder Fahrtkosten.