Mit einem einfachen Antrag können Zuwendungen aus Mitteln des Universitätsbund Göttingen e.V. beantragt werden, um individuelle Bedarfe auszugleichen. Die Beihilfen sollen den Mehrbedarf im persönlichen Budget (z. B. Mietzuschüsse, Verpflegungszuschüsse, notwendiges technisches Gerät, apparative Ausstattung) ausgleichen.
Die Studienassistenz ist für alle Studierenden mit Behinderung bestimmt.