Studierende der Hochschule Darmstadt, die das RMV-Ticket nicht nutzen können, haben die Möglichkeit eine Rückerstattung des RMV-Anteils des Semesterbeitrags zu beantragen.
Der/die Studierende verfügt über einen Schwerbehindertenausweis mit zugehöriger Wertmarke und hat Anspruch auf Beförderung nach SGB IX. Studierende, die mit ärztlichem Attest nachweisen, dass sie die Verkehrsmittel im RMV über min. 3 Monate des jeweiligen Semesters nicht nutzen konnten. Der Antrag auf Rückerstattung muss beim AStA der Hochschule Darmstadt fristgerecht (bis max. 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn)eingereicht und für jedes Semester neu beantragt werden.