Menschen, die an Blindheit oder Gehörlosigkeit leiden, können bei der Karl und Charlotte Spohn-Stiftung ein Stipendium für den Studienanfang oder das bereits laufende Studium beantragen. Die Auszahlung beträgt 200€ im Monat und ist auf zwei Jahre festgelegt. Dabei behält es sich die Stiftung vor,das Stipendium nach eigenem Ermessen zu verlängern.
Der Förderungsempfänger muss entweder blind oder gehörlos sein. Darüber hinaus muss sein Hauptwohnsitz entweder in Berlin oder in Hamburg liegen.