Schwerbehinderte (ab GdB 50), die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf die Beförderung haben oder die öffentlichen Verkehrsmittel (VBN) nicht frei nutzen können, haben die Möglichkeit sich an der Hochschule Bremen das Semesterticket erstatten zu lassen (Befreiungsmöglichkeit).
Voraussetzung für diese finanzielle Förderung an der Hochschule Bremen ist das Einreichen des vollständig ausgefüllten Antrags inklusive folgender Dokumente: 1) Kopie des Schwerbehindertenausweises 2) Kopie der Wertmarke 3) Das Semesterticket im Original 4) Angabe der Bankverbindung.