Studierende, die am ERASMUS-Programm teilnehmen und behindert sind, können beim DAAD einen Antrag auf Erstattung von besonderen Hilfsmitteln z.B. für das Lernen beantragen.
Damit die entstehenden Zusatzkosten abgerechnet werden können, muss dem Studierenden ein Behinderungsgrad von 50 attestiert sein.