Das Studentenwerk Schleswig-Holstein bietet finanzielle Hilfe fuer behinderte Studierende an der Fachhochschule Luebeck an. Die Leistungen erfolgen im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß SGB II and SGB XII. Zu den Leistungen zaehlen u.a. Honorare für Gebärdendolmetscher. Nach BAföG kann eine Verlaengerung der Förderungshöchstdauer für behinderte Studierende nur beantragt werden, wenn es nachgewiesen werden kann, dass das Studium wegen der Behinderung die Regelstudienzeit ueberschritten hat.
Antragsberechtigt sind behinderte Studierende an der Fachhochschule Luebeck. Die Leistungen koennen nur in Frage kommen, wenn der behinderungsbedingte Mehrbedarf nicht durch Selbsthilfe oder Leistungen anderer erfuellt werden kann. Es liegen keine weitere Voraussetzungen vor.