Die Stadt Moers bietet Gehörlosenhilfe für ihre Bürger.
Dieses Angebot richtet sich auf taube oder an Taubheit grenzende schwerhörige Menschen, die im Stadtgebiet Moers wohnen. Die Förderung muss selbst beantragt werden. Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich. Die Höhe der Förderung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen der Person.