Die Stadt Reutlingen bietet aufstockende Landesblindenhilfe für ihre BürgerInnen.
Aufstockende Blindenhilfe nach dem Sozialgesetz Zwölftes Buch (SGBXII) wird den blinden und stark sehbehinderten Menschen mit geringem Einkommen im Stadtgebiet Reutlingen und in Baden-Württemberg gewährt. Die Höhe der Hilfe steht fest, und eine eine jährliche Anpassung findet statt. Die monatliche Förderung beträgt für volljährige blinde Menschen 218,40 Euro und für minderjährige blinde Menschen 109,73 Euro.