Die Stadt Reutlingen bietet Landesblindenhilfe für ihre BürgerInnen.
Dieser Service richtet sich auf blinde und stark sehbehinderte Menschen wohnhaft im Stadtgebiet Reutlingen und in Baden-Württemberg. Die Blindenhilfe wird unabhängig von Einkommen und Vermögen der Person gewährt. Die Höhe der Hilfe steht fest, und eine jährliche Anpassung gibt es nicht. Für die Empfänger aus Baden-Württemberg ist es notwendig, dass die blinde Person älter als ein Jahr alt ist. Die monatliche Förderung beträgt für volljährige blinde Menschen 410,00 Euro und für minderjährige blinde Menschen 205,00 Euro.