Als Teil der Eingliederungshilfe für Behinderte bietet die Stadt Pforzheim aufstockende Blindenhilfe. Dieser Service wird gemäß dem Sozialgesetz Zwölftes Buch (SGBXII) gewährt. Für diese Leistung ist das Sozialamt zuständig. Die monatliche Förderung beträgt für volljährige blinde Menschen 218,40 Euro und für minderjährige blinde Menschen 109,73 Euro.
Dieses Angebot richtet sich an blinde und schwer sehbeeinträchtigte Personen mit Wohnsitz im Stadtgebiet Pforzheim und in Baden-Württemberg, die ein geringes Einkommen und Vermögen vorweisen können.