Finanziert werden, wenn es keine vorrangig verpflichteten Leistungsträger gibt ambulante, teilstationäre und stationäre Maßnahmen zur Verhütung einer drohenden Behinderung, Milderung einer bestehenden Behinderung, die Eingliederung der Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft.
Das Angebot des Ambulant Betreuten Wohnens ist für die Menschen mit der geistigen Behinderung bestimmt, die alleine wohnen.