Der Bezirk Oberfranken ist für die Auszahlung der Blindenhilfe zuständig.
Blindenhilfe ist zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindenhilfe nach zu gewähren, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. Bay. Blindengeld) erhalten.