Die Stadt Herne bietet Hilfe für gehörlose Menschen in ihrem Stadtgebiet.
Dieser Service wird an gehörlose Personen mit Wohnsitz im Stadtgebiet Herne angeboten. Gehörlos heißt, dass die Person seit Geburt taub oder bis zu ihrem 18. Lebensjahr taub geworden ist oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit leidet. Der Service ist unabhängig von Einkommen und Vermögen der jeweiligen Person. Um diese Hilfe zu beziehen, darf die Person keine anderen Leistungen von Bund oder Land erhalten.