Bei der Stadt Potsdam haben taube und an der Taubheit grenzend Gehörlose Menschen ein Anrecht auf Landespflegegeld. Die finanzielle Unterstützung wird auf einer monatlichen Basis ausbezahlt und ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.
Die Förderungen ist für taube und an der Taubheit grenzend Gehörlose Menschen.