In Mülheim an der Ruhr haben taube Menschen und solche deren Schwerhörigkeit an der Taubheit grenzt ein Anrecht auf eine finanzielle Förderung. Die Unterstützung beträgt 77.- Euro und wird monatlich ausbezahlt. Die Unterstützung ist unabhängig von Sozialen Stand und Einkommen.
Um für die Förderung zu qualifizieren muss die Person von Geburt aus oder vor dem 18. Geburtstag Taub oder eine Schwerhörigkeit an der grenze der Taubheit erworben haben.