Wohngeld dient als staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum in Form eines Mietzuschusses (Wohnung oder Zimmer) oder Lastenzuschusses (Eigenheim oder Eigentumswohnung).
Der Anspruch und die Höhe des Wohngeldes hängen von drei Faktoren ab: Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder, Höhe des Gesamt-Einkommens aller Familienmitglieder im Haushalt, Höhe der Miete bzw. Belastung. Voraussetzung für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der Wohnungsinhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt. Nach einem Jahr ist es erforderlich einen neuen Antrag zu stellen.