In NRW haben stark Sehbehinderte Menschen ein Anrecht auf eine finanzielle Förderung. Die Unterstützung beträgt 77.- Euro und wird monatlich ausbezahlt. Die Unterstützung ist unabhängig von Sozialen Stand und Einkommen.
Um für die Förderung zu qualifizieren muss die Person Hochgradig Sehbehindert sein und auf deren besseren Auge mit Gläserkorrektur eine Sehschärfe von nicht mehr als 5% aufweisen.