In NRW haben blinde Menschen ein Anrecht auf ein sogenanntes Landesblindengeld. Für Erwachsene unter 60 Jahren beträgt diese monatliche Unterstützung 640.51 Euro für Kinder und Jugendliche 320.81 Euro. Für Menschen über 60 Jahre 473.- Euro.
Die Förderung ist für blinde Menschen bestimmt. Der Betrag ist Altersabhängig.