Die Stadt Halle (Saale) bietet Blindengeld für Blinde oder hochgradig sehbehinderte Personen als Ausgleich für die Mehrkosten, die durch ihre Behinderung entstehen.
Die finanzielle Hilfe richtet sich auf blinde oder stark sehbehinderte Personen, die im Land Sachsen-Anhalt wohnhaft sind. Die behinderte Person muss den Antrag selbst stellen. Die Förderung ist im Prinzip unabhängig von Einkommen und Vermögen.