Die Stadt Mönchengladbach bietet finanzielle Hilfe für taube oder schwergehörige Menschen.
Diese Förderung gilt für Menschen mit angeborener oder bis zum18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Voraussetzung ist, dass die Personen in Nordrhein-Westfalen wohnen. Die Hilfe ist einkommensunabhängig. Der Betrag wird monatlich gezahlt und beträgt 77,00 Euro.