Die Stadt Mönchengladbach zahlt Blindengeld für ihre Einwohner/innen aus. Die Zahlung des Blindengeldes erfolgt über den Landschaftsverband Rheinland.
Diese Förderung gilt für blinde Personen, die in der Region Mönchengladbach wohnen. Blind heißt, dass die Person auf ihrem besseren Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 2 Prozent hat. Die Hilfe ist einkommensunabhängig. Eine Bescheinigung vom Augenarzt muss beim ersten Finanzierungsantrag beigefügt werden. Eine Ausnahme ist, wenn der Behinderte schon das Merkzeichen "BI" in ihrem Schwerbehindertenausweis hat.