Die Stadt Mönchengladbach leistet finanzielle Hilfe für stark sehbehinderte Personen.
Diese Förderung gilt für stark sehbehinderte Personen ab 16. Lebensjahr, die in in Nordrhein-Westfalen wohnen. Stark sehbehindert heißt, dass die Person auf ihrem besseren Auge mit Gläsern ohne optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 5 Prozent hat. Die Hilfe ist einkommensunabhängig und beträgt 77,00 Euro per Monat. Eine Bescheinigung vom Augenarzt muss dem Finanzierungsantrag beigefügt werden.