Auf Wunsch können sich Studierende mit schweren körperlichen Behinderungen in den ersten Wochen ihres Studiums von Studierenden ohne Behinderung beraten, betreuen und begleiten lassen.
Der Beauftragte leistet bei der Vermittlung dieses Angebots unbürokratische Hilfestellung. Als betreuende Studierende kommen im Idealfall Studierende desselben Faches oder Fachbereichs in Frage.